- Ein sauberes Übergabeprotokoll mit Fotos ist Ihr wichtigstes Dokument.
- Zählerstände, Schlüsselzahl und Mängel gehören schriftlich festgehalten.
- Normale Abnutzung muss der Mieter nicht beseitigen — Schäden schon.
Warum der Termin so wichtig ist
Die Wohnungsübergabe ist der Moment, in dem festgehalten wird, in welchem Zustand die Wohnung zurückkommt. Was hier nicht dokumentiert wird, lässt sich später kaum noch durchsetzen. Streit um die Kaution, um Schäden, um nicht gemachte Schönheitsreparaturen beginnt fast immer damit, dass es kein ordentliches Protokoll gibt. Ein gut gemachter Übergabetermin erspart Ihnen Monate Ärger.
Planen Sie dafür genug Zeit ein und legen Sie den Termin möglichst auf Tageslicht. Bei schlechter Beleuchtung übersieht man Flecken, Risse und Feuchtespuren, die am nächsten Tag plötzlich da sind.
Das Übergabeprotokoll
Das Protokoll hält Raum für Raum den Zustand fest: Böden, Wände, Decken, Fenster, Türen, Sanitär, Küche. Vermerkt werden vorhandene Mängel und Schäden, und zwar beide unterschrieben. Dazu gehören die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung, die Zahl der übergebenen Schlüssel und das Datum. Ein Protokoll ohne Unterschrift beider Seiten ist im Zweifel wenig wert.
Machen Sie zu jedem festgehaltenen Punkt ein Foto, am besten mit Datum. Fotos sind der Beleg, den Sie brauchen, wenn der ausziehende Mieter später bestreitet, dass ein Schaden vorhanden war — oder der einziehende, dass er es nicht war.
Abnutzung ist kein Schaden
Hier liegt der häufigste Irrtum: Normale Gebrauchsspuren muss der Mieter nicht beseitigen. Abgelaufene Böden, vergilbte Tapeten, kleine Dübellöcher nach jahrelanger Mietzeit gehören zur vertragsgemäßen Abnutzung, die mit der Miete abgegolten ist. Beschädigungen dagegen — ein Brandloch, ein gesprungenes Waschbecken, Wasserschäden durch Unachtsamkeit — hat der Mieter zu vertreten.
Auch Schönheitsreparaturen und starre Renovierungsklauseln sind rechtlich oft nicht so verbindlich, wie mancher Mietvertrag glauben macht. Das ist allgemeine Praxis und ersetzt im Einzelfall keine rechtliche Beratung — im Zweifel lohnt der Blick in aktuelle Rechtsprechung oder der Rat eines Fachkundigen.
Was oft noch zu tun ist
Zwischen Auszug und Neuvermietung bleibt meist Arbeit: Wände streichen, kleine Reparaturen, eine Grundreinigung, manchmal der Austausch von Silikonfugen oder ein defektes Fenster. Je kürzer der Leerstand, desto weniger Nebenkosten laufen ins Leere. Wer die Arbeiten koordiniert in einer Hand hat, bekommt die Wohnung schneller wieder vermietet.
Wir übernehmen diese Arbeiten zwischen zwei Mietverhältnissen — vom Streichen über kleine Instandsetzungen bis zur Übergabereinigung — und dokumentieren den Zustand mit Fotos, damit auch die nächste Übergabe sauber beginnt.
Nach der Übergabe
Schlüssel vollständig? Dann Protokoll ablegen, Zählerstände an die Versorger melden, und die Kaution erst nach Prüfung und innerhalb der üblichen Frist abrechnen. Wer hier geordnet vorgeht und alles belegen kann, steht im Streitfall auf der sicheren Seite — und die meisten Streitfälle entstehen gar nicht erst.
Geschrieben von TYSSEN Dienstleistungen, Mesekenhagen. Stand 12.10.2026. Allgemeine Hinweise aus der Praxis — kein Ersatz für den Blick vor Ort oder eine Rechtsberatung.
