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Garten, Hof und Grundstück · Leistung 08

Winterdienst: Räumen und Streuen mit Haftungsübernahme

Wenn es schneit, sind wir vor den ersten Fußgängern da — und Sie haben Ihre Räumpflicht erfüllt.

Schnee und Glätte sind in Vorpommern selten, aber wenn sie kommen, kommen sie morgens um fünf — und die Räum- und Streupflicht gilt ab dem Moment, in dem die ersten Leute den Gehweg benutzen. Für Eigentümer, die nicht vor Ort sind oder nicht um fünf aufstehen wollen, übernehmen wir das.

Unser Winterdienst räumt und streut Gehwege, Zufahrten, Hofflächen, Parkplätze und Zugänge zu Wohnanlagen und Gewerbeobjekten — nach der kommunalen Satzung, im Bereitschaftsmodus über die ganze Saison. Wir fahren, wenn Schnee liegt oder Glätte gemeldet ist, nicht nach Kalender.

Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Foto dokumentiert. Das ist im Streitfall mit der Versicherung der Nachweis, der zählt — und der Grund, warum Hausverwaltungen den Winterdienst lieber abgeben, als ihn Mietern zu überlassen.

So gehen wir vor

Winterdienst in vier Schritten

SCHRITT 01

Flächen festlegen

Wir gehen die Flächen ab und klären, was nach Satzung geräumt werden muss und bis wann.

SCHRITT 02

Saisonvertrag

Eine Pauschale für die Bereitschaft von November bis März, ein Satz je Einsatz. Beides steht fest, bevor der erste Schnee fällt.

SCHRITT 03

Einsatz

Bei Schnee oder Glätte sind wir in der Regel vor 7 Uhr durch — an Wochenenden vor 9.

SCHRITT 04

Nachweis

Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Foto dokumentiert. Die Liste bekommen Sie auf Wunsch am Saisonende.

Worauf wir achten: Die Dokumentation. Wenn jemand auf Ihrem Gehweg stürzt, fragt die Versicherung nicht, ob geräumt wurde — sie fragt, ob Sie es beweisen können. Unsere Einsatzliste mit Uhrzeit und Foto ist dieser Beweis.

Häufig gefragt

Fragen zu Winterdienst

Andere Frage stellen
Ab wann muss geräumt sein?

Das regelt die Satzung der Gemeinde, in Greifswald zum Beispiel werktags ab 7 Uhr und sonntags ab 9 Uhr. Wir kennen die Satzungen im Einzugsgebiet und richten uns danach.

Was, wenn es den ganzen Winter nicht schneit?

Dann zahlen Sie nur die Bereitschaftspauschale. Die deckt, dass wir bei Bedarf da sind — vergleichbar mit einer Versicherung.

Übernehmen Sie die Haftung?

Mit einem Winterdienstvertrag geht die Verkehrssicherungspflicht für die vereinbarten Flächen auf uns über. Wir sind dafür haftpflichtversichert.

Anfrage

Winterdienst — wir sehen es uns an.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir kommen vorbei, nennen Ihnen Preis und Termin — und halten beides.

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