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Für Eigentümergemeinschaften (WEG)

Hausmeisterservice für Eigentümergemeinschaften (WEG)

In einer WEG entscheidet die Gemeinschaft, und am Ende soll jeder Eigentümer verstehen, wofür das Hausgeld ausgegeben wird. Deshalb arbeiten wir mit festen Leistungen und klarer Dokumentation — nicht mit Posten, die keiner einordnen kann.

Der Unterschied zur einzelnen Immobilie ist die Beschlusslage. Was an der Gemeinschaftsanlage gemacht wird, steht meist in einem Beschluss der Eigentümerversammlung — und daran halten wir uns. Wir übernehmen, was beauftragt ist, und melden, was zusätzlich auffällt, statt eigenmächtig Rechnungen wachsen zu lassen. So bleibt die Abrechnung für Verwaltung und Beirat nachvollziehbar.

Die laufenden Aufgaben sind in fast jeder Anlage gleich: Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen reinigen, Außenanlagen pflegen, Laub und Müll, kleine Reparaturen an Türen, Licht und Schlössern, und im Winter die Verkehrssicherung. Das bündeln wir in einem Vertrag mit festen Leistungen, damit die Gemeinschaft weiß, was sie bekommt und was es kostet.

Die Verkehrssicherung ist der Punkt, an dem eine WEG schnell in Haftung gerät. Wer räumt, muss nachweisen können, dass geräumt wurde — sonst zahlt im Streitfall die Gemeinschaft. Wir führen für jeden Wintereinsatz ein Räum- und Streuprotokoll mit Uhrzeit, das Verwaltung und Beirat als Nachweis dient.

Für Sie gibt es einen Ansprechpartner, nicht fünf Gewerke. Bei Schäden ein Anruf, bei der Versammlung ein verständlicher Bericht, bei der Abrechnung klare Posten. Alles, was Maurer-, Beton- oder große Pflasterarbeit ist, läuft über unseren Schwesterbetrieb F + W Hochbau — der Ansprechpartner bleibt derselbe.

Nachvollziehbar

Sie sehen, was wir gemacht haben

Einsätze, Stunden, Aufmaße und Abnahmen laufen bei uns digital — nicht, weil es modern klingt, sondern weil Sie dadurch jederzeit nachlesen können, wer wann was gemacht hat.

01

Einsätze mit Zeit und Foto

Jeder Hausmeister-, Reinigungs- und Winterdiensteinsatz wird mit Uhrzeit, Tätigkeit und Foto erfasst. Hausverwaltungen bekommen die Liste — im Streitfall ist sie der Nachweis.

02

Aufmaß vor Ort

Bei Pflaster, Trockenbau und Sanierung messen wir vor Ort auf, mit der Rechnung dahinter. Das Angebot entsteht aus dem Aufmaß, nicht aus einer Schätzung.

03

Abnahme mit Unterschrift

Bei Übergaben unterschreiben Sie am Tablet, das Protokoll liegt sofort als PDF vor. Mängel stehen drin, mit Frist.

04

Rechnungen, die Hausverwaltungen verarbeiten können

Auch als XRechnung oder ZUGFeRD — das Format, das größere Verwaltungen und öffentliche Auftraggeber verlangen.

Wir nutzen dafür ModulHero — die Betriebssoftware aus unserer eigenen Gruppe, entwickelt hier in Mesekenhagen.

Häufig gefragt

Fragen von Eigentümergemeinschaften (WEG)

Andere Frage stellen
Arbeiten Sie mit der Verwaltung oder direkt mit der Gemeinschaft?

Beides geht. Meist läuft der Vertrag über die Verwaltung, manchmal über den Beirat. Wichtig ist uns, dass klar ist, wer beauftragt und wer die Rechnungen prüft — dann halten wir uns an die Beschlusslage.

Wie weisen Sie den Winterdienst nach?

Mit einem Protokoll je Einsatz: Datum, Uhrzeit, was geräumt und gestreut wurde. Das ist der Nachweis der Verkehrssicherung, den die Gemeinschaft im Schadensfall braucht.

Dürfen Sie etwas reparieren, das nicht beschlossen ist?

Kleine, dringende Dinge zur Gefahrenabwehr — eine lose Dachrinne, ein kaputtes Treppenhauslicht — ja, und wir melden es. Alles Größere legen wir der Verwaltung oder dem Beirat vor, bevor wir anfangen.

Können wir einzelne Leistungen dazubuchen oder weglassen?

Ja. Der Vertrag ist eine Liste, aus der die Gemeinschaft wählt. Sie können mit der Grundpflege anfangen und Treppenhausreinigung oder Winterdienst später ergänzen.

Wer macht die Pflaster- und Fassadenarbeiten?

Kleine Flächen wir, Unterbau und große Flächen F + W Hochbau — ein Meisterbetrieb aus demselben Haus. Sie behalten einen Ansprechpartner.

Anfrage

Ein Angebot für Ihre Versammlung

Wir sehen uns die Anlage an und stellen Ihnen ein Angebot mit festen Leistungen zusammen — so, dass die Eigentümerversammlung darüber beschließen kann.

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