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Ratgeber · 2 Min. Lesezeit

Laub im Herbst: Räumpflicht, Entsorgung und Streit mit dem Nachbarn

Nasses Laub auf dem Gehweg ist rutschig und eine Haftungsfrage. Wer räumen muss, wohin das Laub darf und was gilt, wenn es vom Nachbarbaum kommt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Für Laub auf dem Gehweg gilt dieselbe Verkehrssicherungspflicht wie im Winter.
  • Laub gehört nicht in den Restmüll — es hat eigene Entsorgungswege.
  • Laub vom Nachbarbaum muss man meist selbst beseitigen.

Laub ist eine Haftungsfrage

Nasses Herbstlaub auf einem Gehweg ist glatt — fast so rutschig wie Schnee. Und wie beim Winterdienst gilt: Der Eigentümer eines Grundstücks ist für den angrenzenden Gehweg verkehrssicherungspflichtig. Stürzt dort jemand auf einer Laubschicht, kann der Eigentümer haften, wenn er nicht regelmäßig gekehrt hat. Viele Gemeinden regeln das in ihrer Straßenreinigungssatzung ausdrücklich.

Das heißt nicht, dass jedes einzelne Blatt sofort weg muss. Es heißt, dass bei starkem Laubfall regelmäßig gekehrt werden muss, in zumutbaren Abständen — besonders dann, wenn das Laub nass und rutschig wird. Wer das wochenlang liegen lässt, handelt fahrlässig.

Wohin mit dem Laub?

Laub ist Grünabfall und gehört nicht in den Restmüll. Kleine Mengen passen in die Biotonne. Größere Mengen bringt man zum Wertstoff- oder Kompostierhof, oder man sammelt sie in Laubsäcken, die manche Gemeinden im Herbst gesondert abholen. Verbrennen ist in den meisten Orten nicht erlaubt und oft bußgeldbewehrt.

Im eigenen Garten ist Laub kein Abfall, sondern nützlich: Unter Hecken und Sträuchern aufgehäuft schützt es den Boden und bietet Igeln ein Winterquartier. Nur auf dem Rasen sollte es nicht dick liegen bleiben, weil das Gras darunter sonst fault. Ein Teil des Laubs lässt sich also sinnvoll im Garten lassen, statt alles abzufahren.

Das Laub vom Nachbarbaum

Der häufigste Herbststreit: Die Blätter kommen vom Baum des Nachbarn, aber sie liegen auf meinem Grundstück. Wer muss sie wegräumen? Nach allgemeiner Praxis muss in der Regel jeder das Laub auf seinem eigenen Grundstück selbst beseitigen — auch wenn es vom Nachbarbaum stammt. Laub gilt rechtlich meist als hinzunehmende Erscheinung der Natur.

Nur in Ausnahmefällen, bei unzumutbar starkem Laubfall über das Ortsübliche hinaus, kann ein Ausgleich in Betracht kommen. Das ist aber die seltene Ausnahme und im Einzelfall eine Rechtsfrage. Die Angaben hier beschreiben die allgemeine Praxis und ersetzen keine rechtliche Beratung — meistens löst ein Gespräch mit dem Nachbarn mehr als der Streit.

Dachrinnen und Abläufe nicht vergessen

Laub fällt nicht nur auf den Boden. Es verstopft Dachrinnen, Fallrohre und Hofabläufe — und das zeigt sich erst beim nächsten Dauerregen, wenn das Wasser überläuft und an die Wand oder in den Keller läuft. Die Rinnenreinigung im Herbst, nachdem das meiste Laub gefallen ist, gehört deshalb zur Vorsorge dazu, gerade bei Häusern mit großen Bäumen in der Nähe.

Regelmäßig statt auf einen Schlag

Laub fällt über Wochen, nicht an einem Tag. Wer einmal im November alles wegräumt, hat die Haftung in den sechs Wochen davor nicht erfüllt. Für Hausverwaltungen und für Eigentümer, die nicht vor Ort sind, übernehmen wir das Laubräumen im Rahmen der Gartenpflege im festen Turnus — inklusive Gehweg, Rinnenreinigung und Abtransport. Jeder Einsatz wird dokumentiert, damit der Nachweis im Fall eines Sturzes vorliegt.

Geschrieben von TYSSEN Dienstleistungen, Mesekenhagen. Stand 12.10.2026. Allgemeine Hinweise aus der Praxis — kein Ersatz für den Blick vor Ort oder eine Rechtsberatung.

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