- 1. März bis 30. September: kein Radikalschnitt — nur schonender Pflegeschnitt.
- Obstbäume: Kernobst im Spätwinter, Steinobst nach der Ernte.
- Wer Nachbars Grenze schneidet, braucht dessen Einverständnis.
Das Gesetz
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom 1. März bis 30. September, Hecken, Gebüsche und Gehölze „abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. Erlaubt bleibt der schonende Form- und Pflegeschnitt — also das, was den Zuwachs des Jahres entfernt, aber die Struktur lässt. Der Grund sind brütende Vögel. Wer im Mai eine Hecke um die Hälfte kürzt, riskiert ein Bußgeld, das in Mecklenburg-Vorpommern empfindlich ausfallen kann.
Was wann
Rückschnitt und Verjüngung von Hecken: Oktober bis Februar, am besten an frostfreien Tagen. Formschnitt von Liguster, Hainbuche, Thuja: Juni und noch einmal Ende August. Kernobst (Apfel, Birne, Quitte): Februar bis März, vor dem Austrieb. Steinobst (Kirsche, Pflaume): direkt nach der Ernte im Sommer, weil Winterschnitt bei ihnen Pilzkrankheiten fördert. Walnuss: August bis September, sonst „blutet“ der Baum.
Die Nachbargrenze
Äste, die auf Ihr Grundstück ragen, dürfen Sie nach Fristsetzung zurückschneiden — aber nur bis zur Grenze, und nur, wenn sie Sie beeinträchtigen. Die Hecke des Nachbarn auf seiner Seite zu schneiden, geht nur mit seinem Einverständnis. Der Streit um die Hecke ist der häufigste Nachbarschaftsstreit; ein Gespräch vorher erspart ihn meistens.
Schnittgut
Eine Hecke von 30 Metern ergibt mehrere Kubikmeter Schnitt. Der muss gebündelt zur Kompostanlage, über die Biotonne geht das nicht. Wer den Schnitt nicht selbst fahren will, lässt ihn gleich mitnehmen — das ist bei uns im Preis enthalten.
Geschrieben von TYSSEN Dienstleistungen, Mesekenhagen. Stand 12.10.2026. Allgemeine Hinweise aus der Praxis — kein Ersatz für den Blick vor Ort oder eine Rechtsberatung.

