- Viele Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung — fragen Sie vor dem Fällen nach.
- Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen grundsätzlich verboten.
- Ein großer Baum nah am Haus ist ein Fall für Fachleute, nicht für die Heimwerker-Säge.
Erst fragen, dann sägen
Ob Sie einen Baum auf Ihrem eigenen Grundstück fällen dürfen, ist nicht allein Ihre Sache. Viele Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben eine Baumschutzsatzung, die größere Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter Schutz stellt. Dann brauchen Sie einen Antrag und eine Genehmigung, auch im eigenen Garten. Ob und ab welcher Größe das gilt, ist örtlich verschieden — ein Anruf bei der Gemeinde oder der unteren Naturschutzbehörde klärt es.
Das klingt bürokratisch, hat aber einen handfesten Grund: Wer ohne Genehmigung einen geschützten Baum fällt, riskiert ein empfindliches Bußgeld und unter Umständen die Pflicht, Ersatz zu pflanzen. Fragen kostet nichts, Fällen ohne Fragen kann teuer werden.
Die Zeiten: Vogelschutz von März bis September
Unabhängig von der Baumschutzsatzung gilt das Bundesnaturschutzgesetz. Es verbietet vom 1. März bis zum 30. September, Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder zu beseitigen — zum Schutz brütender Vögel. Fällarbeiten gehören deshalb in das Winterhalbjahr, in der Regel von Oktober bis Ende Februar.
Ausnahmen gibt es für Gefahr im Verzug, etwa wenn ein Baum nach einem Sturm umzustürzen droht. Aber das ist die Ausnahme, nicht der Normalfall. Wer einen gesunden Baum im Sommer fällt, verstößt gegen das Gesetz, auch wenn kein Nest zu sehen ist.
Wann eine Genehmigung erteilt wird
Auch bei einem geschützten Baum ist eine Fällung nicht ausgeschlossen. Gründe, die anerkannt werden, sind etwa: Der Baum ist krank oder abgestorben, er gefährdet Gebäude oder Leitungen, er lässt sich nicht anders mit einem genehmigten Bauvorhaben vereinbaren. Die Behörde wägt ab und knüpft die Genehmigung oft an eine Ersatzpflanzung. Die Angaben hier sind allgemeine Praxis und ersetzen nicht die Auskunft Ihrer Gemeinde im Einzelfall.
Fällen ist gefährlich — nicht alles ist Heimwerkerarbeit
Ein kleiner Baum auf freier Fläche lässt sich mit Erfahrung und der richtigen Säge selbst fällen. Ein großer Baum nah am Haus, an der Straße oder an Leitungen ist etwas anderes: Fällt er falsch, trifft es das Dach, das Auto oder den Nachbarn. Dann wird abgetragen statt gefällt — Stück für Stück von oben, oft mit Hubarbeitsbühne und Seilsicherung. Das ist Arbeit für Leute, die wissen, wie ein Baum reißt und fällt.
Wir übernehmen das Fällen und den Rückschnitt im Rahmen der Gartenpflege und holen für kritische Fälle die passende Technik dazu. Das Schnittgut und der Stamm werden gleich mit abgefahren, wenn Sie das möchten.
Nach dem Fällen
Bleibt ein Stubben im Boden, kann er ausgefräst oder gerodet werden — je nachdem, ob die Fläche begrünt, gepflastert oder einfach nur eben werden soll. Auch das klären wir vorher, damit nicht am Ende ein Wurzelstock im Weg steht, mit dem niemand gerechnet hat.
Geschrieben von TYSSEN Dienstleistungen, Mesekenhagen. Stand 12.10.2026. Allgemeine Hinweise aus der Praxis — kein Ersatz für den Blick vor Ort oder eine Rechtsberatung.
